Drittanbietersperre einrichten: Schutz vor Abofallen auf dem Handy

von The Mobile ScoutAktualisiert November 20264 Min. Lesezeit
Auf einen Blick
Für wen
Alle mit Handyvertrag oder Prepaid-Karte, besonders Eltern
Kosten
kostenlos
Rechtsgrundlage
§ 61 Abs. 2 TKG
Varianten
Komplett- oder Teilsperre
Beschwerde
Bundesnetzagentur

Was bringt eine Drittanbietersperre? Sie verhindert, dass fremde Firmen Abos oder Käufe über deine Handyrechnung abrechnen. Nach § 61 Abs. 2 TKG kannst du sie bei deinem Mobilfunkanbieter verlangen, und zwar kostenlos. Ein falscher Tipp auf ein Werbebanner kostet dich dann kein Geld mehr. Hier erfährst du, wie du die Sperre einrichtest und was du tust, wenn schon etwas abgebucht wurde.

Was ist Drittanbieterabrechnung?

Über die Handyrechnung lassen sich nicht nur Telefonate und Daten bezahlen. Auch andere Firmen können dort Leistungen abrechnen. Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiele App-Store-Käufe, Tickets, E-Books, Streamingdienste, Spenden und Abos (Bundesnetzagentur).

Das Problem: Auf der Rechnung steht oft nur der Name einer Abrechnungsfirma, nicht der eigentliche Anbieter (Verbraucherzentrale). Viele Betroffene bemerken die Kosten deshalb erst spät.

So entstehen Abofallen

Laut Verbraucherzentrale reicht manchmal schon ein unbedachtes Antippen eines Werbebanners. Manipulierte Anzeigen können im Hintergrund einen Kaufen-Button auslösen. Auch Weiterleitungen auf unbekannte Seiten ohne Klick kommen vor. Die Kosten können bis zu 9,99 Euro pro Woche betragen (Verbraucherzentrale).

Zum Schutz gibt es das sogenannte Redirect-Verfahren. Seit Februar 2020 musst du vor einem Kauf auf eine Seite deines Mobilfunkanbieters umgeleitet werden. Dort siehst du die Kosten und den Vertragspartner. Erst nach einem Klick auf etwa „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ wird abgerechnet (Bundesnetzagentur).

Der Schutz hat aber Lücken. Einzelkäufe sind derzeit nicht per Redirect geschützt, wenn der Mobilfunkanbieter stattdessen eine Selbstverpflichtung mit Geld-zurück-Garantie abgegeben hat. Auch Käufe über einen „Trusted-Partner-Login“ laufen ohne Redirect (Bundesnetzagentur).

Dein Recht auf eine kostenlose Sperre

§ 61 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz gibt dir einen Anspruch gegen deinen Mobilfunkanbieter. Er muss die Identifizierung deines Anschlusses für Drittanbieterleistungen unentgeltlich und netzseitig sperren (gesetze-im-internet.de). Netzseitig heißt: Die Sperre wirkt im Netz des Anbieters, nicht nur in einer App auf deinem Handy.

Variante Wirkung
Komplettsperre Keine Drittanbieter-Abrechnung mehr über die Handyrechnung
Teilsperre Nur bestimmte Kategorien gesperrt, etwa „Abo“ oder „Erotik“

Viele Anbieter erlauben Teilsperren nach Kategorien, Diensten oder Anbietern (Verbraucherzentrale). Bezahlst du App-Käufe bewusst über die Handyrechnung, kann eine Teilsperre passen. Mobiles Bezahlen über Girokonto oder Kreditkarte ist von der Sperre nicht betroffen.

So richtest du die Sperre ein

Die Sperre beantragst du bei deinem Mobilfunkanbieter. Dafür gibt es mehrere Wege (Verbraucherzentrale):

Falsche Abbuchung: Das kannst du tun

Steht trotzdem ein unbekannter Drittanbieter-Posten auf der Rechnung, handle schnell. Die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale empfehlen diese Schritte (Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale):

  1. Abo kündigen. Ermittle den Anbieter über die Kontaktdaten auf der Rechnung und beende das Abo. So stoppst du weitere Kosten.
  2. Beim Mobilfunkanbieter beanstanden. Widersprich dem Posten unverzüglich und begründet und verlange dein Geld zurück.
  3. Beim Drittanbieter widersprechen. Teile auch ihm deine Einwände mit.
  4. Unstrittiges weiter bezahlen. Zahle die übrigen Posten der Rechnung, damit dein Anschluss nicht gesperrt wird.
  5. Beschwerde einreichen. Melde den Fall der Bundesnetzagentur online unter bundesnetzagentur.de/drittanbieter.

Viele Mobilfunkanbieter haben eine Geld-zurück-Garantie abgegeben. Sie gilt für unbemerkte und ungewollte Einzelkäufe. Auch Abos sind erfasst, wenn der Redirect nachweislich nicht funktioniert hat. Welche Anbieter dabei sind, zeigt eine Übersicht der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur).

Die Bundesnetzagentur kann Einzelfälle aufgreifen, zum Beispiel mit Rechnungslegungsverboten. Für deine Beschwerde braucht sie die betroffene Rufnummer, den Mobilfunkanbieter, den Drittanbieter und am besten eine Rechnungskopie.

Kostet die Drittanbietersperre etwas?

Nein. Nach § 61 Abs. 2 TKG muss der Mobilfunkanbieter die Sperre unentgeltlich einrichten.

Kann ich nach der Sperre noch Apps über die Handyrechnung kaufen?

Bei einer Komplettsperre nicht. Viele Anbieter bieten aber Teilsperren an, bei denen nur bestimmte Kategorien gesperrt werden.

Bekomme ich mein Geld für ein ungewolltes Abo zurück?

Beanstande den Posten bei deinem Mobilfunkanbieter und beim Drittanbieter und kündige das Abo. Hat dein Anbieter die Geld-zurück-Garantie abgegeben, kann sie greifen.

Wo kann ich mich über einen unseriösen Drittanbieter beschweren?

Bei der Bundesnetzagentur über das Online-Formular unter bundesnetzagentur.de/drittanbieter.

Quellen

Stand: November 2026. Regeln und Fristen prüfen wir regelmäßig.