E-Scooter: Regeln, Versicherung & Kennzeichen 2026
- Für wen
- Alle, die einen E-Scooter fahren, kaufen oder leihen
- Mindestalter
- 14 Jahre
- Höchsttempo
- 20 km/h (bauartbedingt)
- Promille
- 0,5 – unter 21/Probezeit 0,0
- Plakette 2026
- schwarz, bis Ende Feb. 2027
Was muss ich beim E-Scooter beachten? Du musst mindestens 14 Jahre alt sein, brauchst keinen Führerschein, aber eine gültige Versicherungsplakette – und du fährst auf dem Radweg, nicht auf dem Gehweg. Für Alkohol gelten dieselben Grenzen wie beim Auto. Seit 2026 gelten außerdem neue Regeln, und für neue Fahrzeuge kommt schrittweise eine Blinkerpflicht. Hier findest du alles Wichtige auf einen Blick.
Was als E-Scooter gilt
Rechtlich heißen E-Scooter „Elektrokleinstfahrzeuge“. Geregelt sind sie in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Gemeint sind Fahrzeuge mit Elektroantrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und höchstens 20 km/h, mit Lenk- oder Haltestange und einem Gewicht von höchstens 55 kg ohne Fahrer (§ 1 eKFV, gesetze-im-internet.de).
Auf öffentlichen Straßen darf ein E-Scooter nur fahren, wenn er (§ 2 Abs. 1 eKFV, gesetze-im-internet.de):
- eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis hat,
- eine gültige Versicherungsplakette trägt,
- mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fabrikschild gekennzeichnet ist,
- die Vorgaben zu Bremsen, Licht, Klingel und Sicherheit erfüllt.
Die Bescheinigung über die Betriebserlaubnis musst du aufbewahren und bei Kontrollen aushändigen (gesetze-im-internet.de).
Die wichtigsten Fahrregeln
| Regel | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Mindestalter | 14 Jahre | § 3 eKFV |
| Führerschein | nicht nötig | DVR |
| Personen | nur du – Mitnahme verboten | § 8 eKFV |
| Anhänger | verboten | § 8 eKFV |
| Fahrweise | einzeln hintereinander, nicht freihändig, nicht an Fahrzeuge anhängen | § 11 eKFV |
| Abbiegen | Handzeichen, wenn keine Blinker vorhanden | § 11 eKFV |
| Abstellen | wie Fahrräder | § 11 eKFV |
Quellen: eKFV, Deutscher Verkehrssicherheitsrat.
Wo du fahren darfst: Innerorts fährst du auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Gibt es das nicht, nutzt du die Fahrbahn oder verkehrsberuhigte Bereiche. Außerorts kommen Seitenstreifen dazu. Gehwege und Fußgängerzonen gehören nicht zu den erlaubten Flächen. Dort darfst du nur fahren, wenn ein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ es erlaubt (§ 10 eKFV, gesetze-im-internet.de). Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang (§ 11 Abs. 4 eKFV).
Alkohol: Grenzen wie beim Auto
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren (DVR):
- Ab 0,5 Promille im Blut (oder 0,25 mg/l Atemalkohol) begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 3.000 Euro betragen (§ 24a StVG, gesetze-im-internet.de).
- In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot beim Fahren. Das gilt auch für Cannabis (§ 24c StVG, gesetze-im-internet.de).
- Cannabis: Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 24a Abs. 1a StVG, gesetze-im-internet.de).
Versicherungsplakette: jedes Jahr neu
Statt eines Nummernschilds trägt dein E-Scooter eine Versicherungsplakette. Sie ist ein fest verklebter Aufkleber mit Hologramm und belegt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie gehört hinten an das Fahrzeug, möglichst unter das Rücklicht (§ 56 FZV, gesetze-im-internet.de).
Die Plakette gilt jeweils vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Die Farbe wechselt jedes Jahr zwischen Schwarz, Blau und Grün. Seit dem 1. März 2026 gilt Schwarz – gültig bis Ende Februar 2027 (Gesamtverband der Versicherer).
Neu ab 2026/2027: Blinker, Grünpfeil und höhere Bußgelder
Die eKFV wurde überarbeitet. Der Bundesrat hat der Änderung am 19. Dezember 2025 mit Maßgaben zugestimmt (Bundesrat). Die Verordnung vom 30. Januar 2026 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 32) verkündet und in die eKFV eingearbeitet (gesetze-im-internet.de).
Blinker: Neue E-Scooter brauchen nach vorne und hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger (§ 5 Abs. 4 eKFV). Für neu genehmigte Modelle gilt das seit April 2026, für alle neu in Verkehr gebrachten E-Scooter spätestens ab 1. Januar 2027. Es gibt Übergangsregeln: Für Fahrzeuge, die bis zum 31. März 2026 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die alten Bauvorschriften weiter (§ 15 Abs. 3 eKFV). Für Fahrzeuge mit einer Genehmigung vor dem 1. April 2026, die vor dem 1. Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht werden, gelten die alten Vorschriften zu Blinkern, Bremsen und Sicherheit bis Ende 2026 (§ 15 Abs. 4 eKFV, gesetze-im-internet.de). Laut Bundesregierung können Fahrzeuge, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen, weiter genutzt werden (Bundesregierung).
Weitere Änderungen (Bundesregierung, Bundesrat):
- Der Grünpfeil für Radfahrende gilt auch für E-Scooter.
- Kommunen können festlegen, ob und wo Leih-Scooter abgestellt werden dürfen.
- Laut Bundesregierung soll das Verwarnungsgeld fürs Fahren auf dem Gehweg von 15 auf 25 Euro steigen, fürs Fahren zu zweit von 5 auf 25 Euro; die neuen Regeln treten nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft.
- Vorgaben zu Bremsen, Beleuchtung, Ständern und Akkus werden verschärft.
Brauche ich für den E-Scooter einen Führerschein?
Nein. Du musst aber mindestens 14 Jahre alt sein.
Darf ich auf dem Gehweg fahren?
Nein, außer ein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt es. Nutze Radwege oder, wenn es keine gibt, die Fahrbahn.
Muss ich meinen alten Scooter mit Blinkern nachrüsten?
Für Fahrzeuge, die bis zum 31. März 2026 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die alten Bauvorschriften weiter. Eine Nachrüstpflicht sieht die eKFV für sie nicht vor.
Welche Farbe hat die Versicherungsplakette 2026?
Schwarz. Sie gilt vom 1. März 2026 bis Ende Februar 2027.
Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Fristen prüfen wir regelmäßig.
- gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html
- gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html
- gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__56.html
- dvr.de/verkehrsmittel/e-scooter
- dieversicherer.de/…/news/versicherungskennzeichen-142676
- bundesrat.de/…/1060/74.html
- bundesregierung.de/…/…elles/regeln-e-scooter-verschaerft-2388042