Erstes Smartphone fürs Kind: Einstellungen, Regeln, Kostenschutz
- Für wen
- Eltern, deren Kind das erste eigene Smartphone bekommt
- Orientierung Alter
- Etwa 11–12 Jahre (SCHAU HIN!)
- iPhone
- Bildschirmzeit in der Familienfreigabe
- Android
- Google Family Link
- Drittanbietersperre
- Kostenlos nach § 61 Abs. 2 TKG
Ab wann ist ein Kind bereit für das erste eigene Smartphone? Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Die Initiative „SCHAU HIN!“ hält ein erstes Handy etwa zwischen elf und zwölf Jahren für sinnvoll, klicksafe stellt den Entwicklungsstand und die Erfahrung deines Kindes in den Mittelpunkt. Entscheidend ist, dass du das Gerät gemeinsam einrichtest und klare Regeln vereinbarst. Hier erfährst du, wie das geht.
Ist mein Kind bereit?
„SCHAU HIN!“ nennt als Orientierung ein Alter von etwa elf bis zwölf Jahren (SCHAU HIN!). klicksafe legt sich nicht auf ein Alter fest. Je mehr Funktionen ungesichert verfügbar sind, desto erfahrener und verantwortungsvoller sollte das Kind sein – vor allem, wenn es jederzeit ins Internet gehen oder Apps installieren kann (klicksafe).
Gute Fragen vor dem Kauf:
- Kennt dein Kind die wichtigsten Funktionen, etwa WLAN, Bluetooth und Standort?
- Weiß es, was Werbung und In-App-Käufe sind?
- Hat es schon erste Erfahrungen mit Geld, zum Beispiel mit Taschengeld?
- Kann es einschätzen, welche Angebote altersgerecht und vertrauenswürdig sind?
(Kriterien nach SCHAU HIN! und klicksafe)
klicksafe betont: Der wichtigste Schutz ist die Medienkompetenz deines Kindes, also der „Filter im Kopf“. Technische Einstellungen ergänzen das Gespräch, ersetzen es aber nicht (klicksafe).
Jugendschutz auf dem iPhone: Bildschirmzeit
Auf dem iPhone richtest du den Kinderschutz über die Familienfreigabe ein. Dein Kind braucht dafür einen eigenen Apple Account für Kinder in deiner Familiengruppe. Die Einstellungen findest du unter Einstellungen > Familie > [Name des Kindes] (Apple Support):
- Kaufanfrage: Apps & Websites > Einschränkungen > Kaufanfrage > „Kauferlaubnis erforderlich“
- App-Limits: Nutzungszeiten > Plus-Taste
- Auszeiten planen: Zeitplan für Bildschirmzeit > Zeitplan
- Altersgerechte Inhalte: Beschränkungen > Inhaltsbeschränkungen
- Erlaubte Kontakte: Erlaubte Kontakte > Während der Bildschirmzeit
- Kommunikationssicherheit: Kommunikationssicherheit einschalten
Laut Apple sind Kaufanfrage und Freigabe neuer Websites bei Kindern unter 13 Jahren standardmäßig aktiv. Die Menüs gelten für iOS 27, ältere Versionen können abweichen (Apple Support).
Jugendschutz auf Android: Family Link
Bei Android nutzt du die App Google Family Link. Damit kannst du ein Google-Konto für ein Kind unter 13 Jahren (bzw. unter dem in deinem Land geltenden Mindestalter) erstellen oder die Elternaufsicht für ein bestehendes Konto einrichten. Das Kindergerät braucht mindestens Android 6.0, du selbst ein Gerät mit Android 6.0 oder iOS 16 (Google für Familien-Hilfe).
Mit Family Link kannst du (Google für Familien-Hilfe):
- Tageslimits und eine Schlafenszeit festlegen
- Apps blockieren oder freigeben und Berechtigungen ändern
- festlegen, welche Apps dein Kind laden und kaufen darf (gilt nur für Google Play)
- den Standort des Geräts anzeigen
- nicht jugendfreie Inhalte im Play Store sperren
Ab Android 17 gibt es zusätzlich die Jugendschutzeinstellungen direkt im Gerät: Einstellungen > Jugendschutzeinstellungen, zum Beispiel mit Tageslimit, Ruhezeit, App-Limits und Filtern. Dafür legst du eine Eltern-PIN fest (Android-Hilfe). Je nach Hersteller können die Menüs anders heißen.
Kostenfallen: Drittanbietersperre und In-App-Käufe
Über die Handyrechnung können Drittanbieter Abos und Einzelkäufe abrechnen. Nach § 61 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz kannst du verlangen, dass dein Mobilfunkanbieter diese Abrechnung unentgeltlich sperrt (§ 61 TKG). Dafür wendest du dich direkt an deinen Anbieter. Viele Anbieter ermöglichen auch Teilsperren für einzelne Dienste oder Kategorien (Bundesnetzagentur). Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Musterbrief an (Verbraucherzentrale).
„SCHAU HIN!“ rät außerdem, darauf zu achten, dass dein Kind nicht selbstständig Käufe tätigen kann. Viele Anbieter können auch Sonderrufnummern oder Anrufe ins Ausland sperren (SCHAU HIN!).
Altersfreigaben: USK und IARC
Apps und Online-Spiele bekommen in vielen Stores ein Alterskennzeichen über das internationale IARC-System. Die USK vergibt diese Kennzeichen für Deutschland, etwa im Google Play Store, im Nintendo eShop, im PlayStation Store und im Xbox Store. Neben der Altersstufe gibt es Hinweise zum Beispiel auf Chats, In-Game-Käufe oder Standortweitergabe (USK).
Verlass dich trotzdem nicht blind darauf. „SCHAU HIN!“ empfiehlt, Apps selbst anzuschauen. Das Herunterladen ist zumindest anfangs Elternsache (SCHAU HIN! – Goldene Regeln 11–13).
Regeln vereinbaren: der Mediennutzungsvertrag
Klare Absprachen verhindern Streit. Unter mediennutzungsvertrag.de bieten klicksafe und Internet-ABC ein Online-Werkzeug an. Gemeinsam legt ihr fest, welche Medien und Inhalte wie und wie lange genutzt werden dürfen. Es gibt Regelvorlagen für Kinder bis zwölf und über zwölf Jahre, eigene Regeln kannst du ergänzen (Internet-ABC).
Bewährte Regeln laut „SCHAU HIN!“ und klicksafe:
- Handyfreie Zeiten beim Essen, bei den Hausaufgaben und vor dem Schlafen (SCHAU HIN!)
- Bei älteren Kindern kann das Handy ab einer bestimmten Uhrzeit in den Flugmodus (klicksafe)
- Apps anfangs gemeinsam laden und Kinderschutz-Einstellungen nutzen (SCHAU HIN!)
- Ortungsdienste aus, PIN und sicheres Passwort an (SCHAU HIN!)
- Geo-Tagging in der Kamera ausschalten (klicksafe)
Checkliste vor der Übergabe
Ab welchem Alter ist ein Smartphone sinnvoll?
Ein festes Alter gibt es nicht. „SCHAU HIN!“ nennt etwa elf bis zwölf Jahre als Orientierung, klicksafe stellt Erfahrung und Entwicklungsstand deines Kindes in den Vordergrund.
Kostet die Drittanbietersperre etwas?
Nein. Nach § 61 Abs. 2 TKG muss der Mobilfunkanbieter sie auf Verlangen unentgeltlich einrichten.
Kann ich mich auf die Altersfreigaben im App Store verlassen?
Sie sind eine Orientierung, mehr nicht. „SCHAU HIN!“ rät, Apps selbst zu prüfen und anfangs gemeinsam herunterzuladen.
Funktioniert Family Link auch auf einem iPhone des Kindes?
Nein. Laut Google funktioniert die Elternaufsicht nicht auf iPhones und iPads. Für ein iPhone nutzt du die Bildschirmzeit in der Familienfreigabe.
Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Fristen prüfen wir regelmäßig.
- schau-hin.info/…gen/ist-mein-kind-reif-fuer-ein-smartphone
- schau-hin.info/…ln-fuer-kinder-von-11-13-smartphone-tablet
- klicksafe.de/smartphone
- klicksafe.de/smartphone/einstellungen
- support.apple.com/de-de/105121
- support.google.com/…/answer/7101025
- support.google.com/…/answer/16766047
- gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__61.html
- bundesnetzagentur.de/…/…bieter/DrittanbieterFAQGenTab_aktuell.html
- verbraucherzentrale.de/…/…tnetz/schutz-vor-einem-drittanbieter-12613
- usk.de/…/arbeit-der-usk/kennzeichen-online
- internet-abc.de/…/familie-medien/mediennutzungsvertrag
- mediennutzungsvertrag.de