Handy am Steuer: Was erlaubt ist und was ein Verstoß kostet

von The Mobile ScoutAktualisiert November 20265 Min. Lesezeit
Auf einen Blick
Für wen
Alle, die Auto, Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter fahren
Rechtsgrundlage
§ 23 Abs. 1a StVO
Erlaubt
Halterung, Sprachsteuerung, kurzer Blick
Bußgeld Auto
Ab 100 € und 1 Punkt
Bußgeld Fahrrad
55 €, kein Punkt

Darf ich das Handy im Auto benutzen? Nur, wenn du es dafür nicht in die Hand nimmst. § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt die Nutzung nur per Sprachsteuerung oder mit einem kurzen Blick auf das Gerät in einer Halterung. Wer das Handy hält, riskiert mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Regel gilt für alle, die ein Fahrzeug führen – also auch auf dem Fahrrad und dem E-Scooter.

Was § 23 Abs. 1a StVO genau sagt

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur benutzen, wenn (§ 23 StVO):

  1. das Gerät dafür weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder nur Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt werden oder
  3. nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät erfolgt.

Zu den Geräten zählt das Gesetz ausdrücklich Mobiltelefone, Touchscreens, Tablets, Navigationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik. Videobrillen dürfen am Steuer gar nicht benutzt werden (§ 23 StVO).

Das heißt in der Praxis:

  • Erlaubt: Handy in einer festen Halterung, Navigation per kurzem Blick, Anrufe per Sprachbefehl oder Freisprecheinrichtung, Nachrichten vorlesen lassen.
  • Verboten: Handy in der Hand halten, auch nur kurz zum Wegdrücken eines Anrufs, Nachrichten tippen, längeres Herumtippen auf dem Display.

Wann die Regel nicht gilt

Das Verbot gilt nicht für ein stehendes Fahrzeug – bei einem Kraftfahrzeug aber nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Ausdrücklich steht im Gesetz: Das automatische Abschalten des Motors (Start-Stopp) oder das Ruhen des Elektroantriebs ist kein Ausschalten in diesem Sinne (§ 23 Abs. 1b StVO).

Weitere Ausnahmen: Rückfahrkameras und Bildschirme zum Einparken bei Schrittgeschwindigkeit sowie elektronische Geräte, die vorgeschriebene Spiegel ersetzen oder ergänzen (§ 23 Abs. 1b StVO).

Apps oder Funktionen, die vor Blitzern warnen, dürfen Fahrzeugführende übrigens nicht verwenden (§ 23 Abs. 1c StVO).

Bußgelder: Was ein Verstoß kostet

Verstoß Folgen
Handy am Steuer im Auto (Grundfall) 100 Euro und 1 Punkt (Verkehrsministerium Baden-Württemberg)
Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 150 Euro (Gefährdung) bzw. 200 Euro (Sachbeschädigung), 2 Punkte, in der Regel 1 Monat Fahrverbot (Polizei Berlin)
Handy auf dem Fahrrad 55 Euro, kein Punkt (Polizeipräsidium Ulm, 29.04.2026)

Für die Fälle mit Gefährdung und Sachbeschädigung (Nummern 246.2 und 246.3 des Bußgeldkatalogs) sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung in der Regel ein Fahrverbot vor (§ 4 BKatV). Rechtsgrundlage für alle Beträge ist die Bußgeldkatalog-Verordnung, zuletzt geändert im August 2026.

Bei Wiederholungstätern kann auch ohne Gefährdung ein Fahrverbot drohen (Verkehrsministerium Baden-Württemberg). Ein Handyverstoß bleibt als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit zweieinhalb Jahre im Fahreignungsregister (Polizei Berlin – Bußgeldstelle).

Fahrrad und E-Scooter: Die Regel gilt auch hier

§ 23 Abs. 1a StVO spricht von jedem, der „ein Fahrzeug führt“ (§ 23 StVO). Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter sind Fahrzeuge. Auch dort darfst du das Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten. Für Radfahrende ist das Bußgeld niedriger und es gibt keinen Punkt (siehe Tabelle).

Die Berliner Polizei rät: Halte beide Hände am Lenkrad oder Lenker und lass dich auch als Rad- oder Fußgänger nicht von Handy oder Kopfhörern ablenken (Polizei Berlin).

Die beste Ablenkung ist die, die gar nicht entsteht. Die Polizei Berlin empfiehlt, Navigationsgeräte vor der Abfahrt einzustellen (Polizei Berlin).

CarPlay (iPhone): Per USB verbindest du das iPhone mit dem CarPlay-fähigen Anschluss im Auto. Kabellos hältst du die Sprachsteuerungstaste am Lenkrad gedrückt und wählst dann unter Einstellungen > Allgemein > CarPlay dein Auto aus. Siri startest du über die Sprachtaste am Lenkrad oder mit „Hey Siri“ (Apple Support).

Fahrfokus (iPhone): Unter Einstellungen > Fokus fügst du „Fahren“ hinzu. Der Fokus schaltet Mitteilungen stumm oder schränkt sie ein. Er kann automatisch starten, wenn das iPhone eine Autofahrt erkennt, sich mit dem Auto-Bluetooth verbindet oder CarPlay nutzt. Auf Wunsch bekommen Kontakte eine automatische Antwort (Apple Support).

Android Auto: Die Einrichtung machst du im Stand: Das Auto muss in Parkstellung (P) sein und das Infotainmentsystem eingeschaltet. Verbinde das Handy per USB-Kabel oder koppele es für die kabellose Nutzung zuerst über Bluetooth und folge den Anweisungen auf dem Bildschirm (Android Auto-Hilfe).

Auch mit CarPlay oder Android Auto gilt: Bedienung nur per Sprache oder mit kurzem Blick. Das Gesetz nennt Berührungsbildschirme ausdrücklich als Geräte im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO (§ 23 StVO).

Checkliste vor der Fahrt

Darf ich an der roten Ampel aufs Handy schauen?

In die Hand nehmen darfst du es nur, wenn der Motor vollständig aus ist. Die Start-Stopp-Automatik zählt laut § 23 Abs. 1b StVO nicht als Ausschalten.

Ist Telefonieren mit Freisprecheinrichtung erlaubt?

Ja, solange du das Handy dafür nicht aufnimmst oder hältst und es per Sprache oder mit kurzem Blick bedienst.

Was kostet das Handy am Steuer?

Im Auto im Grundfall 100 Euro und einen Punkt. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es teurer, dann droht in der Regel auch ein Fahrverbot.

Gilt das Handyverbot auch auf dem E-Scooter?

Ja. § 23 Abs. 1a StVO gilt für alle, die ein Fahrzeug führen – also auch auf Fahrrad und E-Scooter.

Quellen

Stand: November 2026. Regeln und Fristen prüfen wir regelmäßig.