Internet ohne Festnetz: 5G- und LTE-Router statt DSL
- Für wen
- Alle, die zuhause ohne DSL, Kabel oder Glasfaser surfen wollen
- Netz prüfen
- Mobilfunk-Monitoring-Karte der BNetzA
- Laufzeit
- max. 24 Monate, 12-Monats-Angebot Pflicht
- Minderung
- § 57 Abs. 4 TKG
- Messverfahren
- Noch keins für stationäre Router
Kannst du zuhause ohne DSL, Kabel oder Glasfaser surfen? Ja. Ein 5G- oder LTE-Router holt das Internet aus dem Mobilfunknetz und verteilt es per WLAN in deiner Wohnung. Ob das gut funktioniert, hängt vor allem vom Empfang an deiner Adresse ab. Beachte auch: Bei Problemen hast du andere Nachweismöglichkeiten als beim Festnetz. Hier erfährst du, worauf du vor dem Wechsel achten solltest.
So funktioniert Internet über Mobilfunk
Statt einer Telefondose nutzt der Router eine SIM-Karte oder eSIM. Er verbindet sich mit dem nächsten Mobilfunkmast und baut zuhause ein WLAN auf. Anbieter nennen solche Geräte zum Beispiel Homespot, 5G-Router oder LTE-Router.
Rechtlich ist auch das ein Vertrag über einen Telekommunikationsdienst. Die Erstlaufzeit darf deshalb höchstens 24 Monate betragen. Der Anbieter muss dir vorher auch einen Vertrag mit maximal zwölf Monaten Laufzeit anbieten (gesetze-im-internet.de). Vor dem Abschluss bekommst du eine Vertragszusammenfassung. Darin stehen unter anderem Dienstmerkmale, Preise und Laufzeit (Bundesnetzagentur).
Vor- und Nachteile im Überblick
| Punkt | Mobilfunk-Router | Festnetz (DSL, Kabel, Glasfaser) |
|---|---|---|
| Anschluss | Kein Hausanschluss nötig | Leitung im Haus nötig |
| Geschwindigkeit | Hängt von Empfang und Auslastung der Funkzelle ab | Hängt von der Leitung ab |
| Mitnahme | Je nach Vertrag an anderen Orten nutzbar | An die Adresse gebunden |
| Nachweis bei langsamem Internet | Kein offizielles Messverfahren für stationäre Nutzung | Desktop-App der Breitbandmessung |
Ein wichtiger Nachteil: Du teilst dir die Funkzelle mit anderen Nutzern. Bei hoher Netzlast, etwa bei Großveranstaltungen, kann die Kapazität erschöpft sein (Bundesnetzagentur). Prüfe in der Vertragszusammenfassung außerdem, ob das Datenvolumen begrenzt ist und ob der Tarif nur an einer bestimmten Adresse gilt.
Netzabdeckung vorher prüfen
Die Bundesnetzagentur bietet dafür kostenlose Werkzeuge an (Bundesnetzagentur):
- Mobilfunk-Monitoring-Karte im Gigabit-Grundbuch: Sie zeigt den erwartbaren Empfang an einem Standort, aufgeteilt nach Netzbetreiber und Technik (2G, 4G, 5G, 5G SA). Die Daten kommen von den Netzbetreibern und werden von der Bundesnetzagentur auf Plausibilität geprüft.
- Netzcheck-Karte: Sie zeigt Funkloch-Meldungen von Nutzern.
- App der Breitbandmessung: Mit dem Speedtest misst du die mobile Bandbreite vor Ort. Über „Netzcheck“ meldest du Funklöcher.
Die Karte hat Grenzen. Sie zeigt die Versorgung im Freien. In Gebäuden kann der Empfang abweichen. Wände, Wärmeschutzverglasung, Tallagen und dichter Wald dämpfen das Signal stark. Die Daten liegen in Rastern von 100 mal 100 Metern vor. Die Karte ist also eine Prognose (Bundesnetzagentur).
Deine Rechte bei zu langsamem Internet
Nach § 57 Abs. 4 TKG darfst du das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen, wenn die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vereinbarten Leistung abweicht. Die Abweichung muss mit einem Messverfahren festgestellt werden, das die Bundesnetzagentur bereitstellt oder zertifiziert (gesetze-im-internet.de).
Für das Festnetz gibt es dafür seit 2021 die Desktop-App der Breitbandmessung. Für Mobilfunk-Internet gilt seit dem 20. April 2026 eine eigene Allgemeinverfügung, die Verfügung Nr. 35/2026 (Bundesnetzagentur). Gemessen wird mit der App „Nachweisverfahren Mobilfunk“ (Bundesnetzagentur).
Der Haken für Router zuhause: Die Handreichung der Bundesnetzagentur nimmt mobilfunkbasierte Festnetzersatzprodukte und stationär genutzte Anschlüsse ausdrücklich aus. Dafür soll später eine eigene Variante kommen. Die App misst außerdem nur auf Smartphones oder Tablets und nur im Freien (Bundesnetzagentur, Handreichung 2026).
Das Recht aus § 57 Abs. 4 TKG selbst unterscheidet nicht zwischen Festnetz und Mobilfunk (gesetze-im-internet.de). Ansprüche machst du direkt beim Anbieter geltend. Die Bundesnetzagentur setzt einzelne Minderungs- oder Kündigungsrechte nicht durch. Möglich ist aber eine Schlichtung (Bundesnetzagentur).
Den besten Platz für den Router finden
Weil Wände und Wärmeschutzglas das Signal dämpfen (Bundesnetzagentur), entscheidet der Standort viel. So gehst du vor:
Ältere Geräte unterstützen womöglich nicht alle Frequenzbänder (Bundesnetzagentur). Das gilt auch für Router. Achte beim Kauf also darauf, dass der Router die Technik unterstützt, die an deinem Standort verfügbar ist.
Brauche ich für einen 5G-Router einen Telefonanschluss?
Nein. Der Router nutzt eine SIM-Karte oder eSIM und verbindet sich direkt mit dem Mobilfunknetz.
Wie prüfe ich, ob es an meiner Adresse 5G gibt?
Nutze die Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur im Gigabit-Grundbuch. Sie zeigt aber die Versorgung im Freien, im Haus kann der Empfang schwächer sein.
Kann ich bei zu langsamem 5G zuhause die Rechnung mindern?
Das Recht auf Minderung besteht auch beim Mobilfunk. Das offizielle Mobilfunk-Messverfahren gilt aber nicht für stationär genutzte Router, eine eigene Variante ist laut Bundesnetzagentur geplant.
Wie lange darf ein Vertrag für Internet über Mobilfunk laufen?
Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Danach kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Fristen prüfen wir regelmäßig.
- gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html
- gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html
- bundesnetzagentur.de/…/Vertrag/artikel.html
- bundesnetzagentur.de/…/Mobilfunkversorgung/start.html
- bundesnetzagentur.de/…/Internetgeschwindigkeit/artikel.html
- bundesnetzagentur.de/…/Breitbandgeschwindigkeiten/start.html
- bundesnetzagentur.de/…/_DL/Handreichung_2026.pdf