Rufnummer mitnehmen: Ablauf, Fristen und deine Rechte

von The Mobile ScoutAktualisiert November 20265 Min. Lesezeit
Auf einen Blick
Für wen
Alle, die den Mobilfunkanbieter wechseln und ihre Nummer behalten wollen
Kosten
kostenlos seit 1.12.2021
Zeitpunkt
im Mobilfunk jederzeit
Ohne Netz
max. 1 Arbeitstag
Entschädigung
10 € oder 20 % Monatsentgelt

Kannst du deine Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen? Ja, und das kostet dich nichts. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Anbieter dir für die Rufnummernmitnahme keine Entgelte berechnen. Im Mobilfunk geht das sogar jederzeit, auch mitten in der Vertragslaufzeit. Hier erfährst du, wie der Ablauf funktioniert und welche Rechte du hast, wenn etwas schiefgeht.

Deine Rechte nach § 59 TKG

Die Rufnummernmitnahme ist in § 59 Telekommunikationsgesetz geregelt (gesetze-im-internet.de). Die wichtigsten Punkte:

  • Der neue Anbieter leitet den Wechsel. Alle beteiligten Anbieter müssen zusammenarbeiten und dürfen den Wechsel nicht verzögern.
  • Eine Unterbrechung des Dienstes darf höchstens einen Arbeitstag dauern.
  • Im Mobilfunk kannst du die Mitnahme jederzeit verlangen. Der bestehende Vertrag bleibt davon unberührt.
  • Auf Wunsch muss dir der alte Anbieter für den weiterlaufenden Vertrag eine neue Nummer zuteilen.
  • Endnutzern dürfen für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.

Die Bundesnetzagentur bestätigt: Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen „keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme“ berechnet werden. Das gilt für Privat- und Geschäftskunden (Bundesnetzagentur). Vorher war die Gebühr nur gedeckelt. Ab April 2020 durften höchstens 6,82 Euro verlangt werden (Bundesnetzagentur).

So läuft die Mitnahme ab

Du kümmerst dich nur um den neuen Vertrag. Den Rest erledigt der neue Anbieter.

  1. Neuen Tarif abschließen und Mitnahme beauftragen. Du stellst den Portierungsauftrag beim neuen Anbieter.
  2. Daten genau angeben. Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer müssen mit den Daten beim alten Vertrag übereinstimmen (Bundesnetzagentur).
  3. Kündigung klären. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, möglichst den neuen Anbieter mit der Kündigung des alten Vertrags zu beauftragen.
  4. Umschalttag abwarten. Am vereinbarten Tag wird die Nummer im neuen Netz aktiviert. Dann setzt du die neue SIM-Karte ein oder aktivierst die eSIM.

Wann du wechseln kannst

Situation Was gilt
Vertrag läuft noch Mitnahme im Mobilfunk jederzeit möglich, alter Vertrag läuft weiter
Vertrag gekündigt Antrag bis einen Monat nach Vertragsende möglich
Vertrag verlängert Kündigung jederzeit mit einem Monat Frist

Nimmst du die Nummer vor Vertragsende mit, zahlst du den alten Vertrag bis zum Ende weiter. Dafür kannst du dir eine neue Nummer geben lassen (Bundesnetzagentur).

Nach einer Kündigung kannst du die Mitnahme bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen (gesetze-im-internet.de). Vertraglich kann eine längere Frist gelten, häufig 90 Tage (Bundesnetzagentur). Verlass dich darauf aber nicht. Die Bundesnetzagentur rät, einen Wechsel möglichst drei Monate vor Vertragsende einzuleiten.

Ein Vertrag, der sich nach der Mindestlaufzeit automatisch verlängert hat, ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (gesetze-im-internet.de).

Entschädigung bei Verzögerung

Klappt der Wechsel nicht wie vereinbart, hast du Anspruch auf Geld:

  • Unterbrechung länger als ein Arbeitstag oder verpasster Termin: für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung 10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist; ebenso für jeden versäumten Kundendienst- oder Installationstermin (§ 59 Abs. 4 TKG).
  • Mitnahme nach Kündigung verzögert: Die Nummer muss an dem vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag, übertragen werden. Sonst gibt es 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung (§ 59 Abs. 6 TKG).

Beide Ansprüche entfallen, wenn du die Verzögerung selbst verursacht hast (gesetze-im-internet.de). Musst du länger warten, darf der alte Anbieter dir außerdem nach Vertragsende nur noch die Hälfte der Anschlussentgelte berechnen, taggenau abgerechnet. Der neue Anbieter darf erst nach erfolgreichem Wechsel Geld verlangen (§ 59 Abs. 3 TKG, gesetze-im-internet.de).

Wenn es Probleme gibt

Wende dich zuerst an deinen Anbieter. Hilft das nicht, kannst du die Bundesnetzagentur über das „Kontaktformular Kundenschutz Telekommunikation“ einschalten. Geldansprüche setzt sie allerdings nicht für dich durch. Dafür gibt es die Schlichtung (Bundesnetzagentur).

Halte für eine Beschwerde bereit:

  • Datum des Portierungsauftrags und des vereinbarten Wechseltermins
  • Kundennummern bei altem und neuem Anbieter
  • Schriftverkehr, zum Beispiel E-Mails und Bestätigungen
Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?

Nein. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Anbieter Endnutzern dafür keine Entgelte berechnen.

Kann ich meine Nummer mitnehmen, obwohl mein Vertrag noch läuft?

Ja, im Mobilfunk jederzeit. Den alten Vertrag zahlst du aber bis zu seinem Ende weiter und kannst dafür eine neue Nummer bekommen.

Wie lange darf ich ohne Netz sein?

Höchstens einen Arbeitstag. Dauert es länger, steht dir für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts zu, je nachdem, was höher ist.

Bis wann kann ich die Mitnahme nach einer Kündigung beantragen?

Gesetzlich bis einen Monat nach Vertragsende. Manche Verträge erlauben mehr Zeit, prüfe das in deinen Unterlagen.

Quellen

Stand: November 2026. Regeln und Fristen prüfen wir regelmäßig.