USB-C-Pflicht: Was das einheitliche Ladegerät für dich bedeutet

von The Mobile ScoutAktualisiert November 20265 Min. Lesezeit
Auf einen Blick
Für wen
Alle, die ein Handy, Tablet, Kopfhörer oder Laptop kaufen
Handys & Co.
seit 28.12.2024
Laptops
seit 28.04.2026
Schnellladen
USB PD über 15 W Pflicht
Netzteil
Gerät auch ohne erhältlich

Brauche ich beim neuen Smartphone noch ein neues Ladegerät? Meist nicht. Seit dem 28. Dezember 2024 müssen Smartphones, Tablets, Kopfhörer und viele weitere Geräte in der EU eine USB-C-Buchse haben, seit dem 28. April 2026 auch Laptops. Hersteller müssen dir das Gerät zudem ohne Netzteil anbieten. Hier erfährst du, was die Regeln bedeuten und wie du das passende Ladegerät erkennst.

Was die EU-Richtlinie vorschreibt

Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2022/2380, die die Funkanlagen-Richtlinie ergänzt (EUR-Lex). Sie gilt für Geräte mit wiederaufladbarem Akku, die per Kabel geladen werden können (EU-Kommission, Auslegungsleitfaden).

Seit Geräte
28. Dezember 2024 Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, In-Ear-Kopfhörer, tragbare Lautsprecher, Handheld-Konsolen, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navis
28. April 2026 Laptops

Quelle: EU-Kommission.

Nicht erfasst sind zum Beispiel Geräte mit nicht wiederaufladbaren Batterien, Geräte, die nur kabellos laden, und Geräte, deren Akku nur in einem separaten Ladegerät geladen wird. Eine Ausnahme für besonders kleine Geräte gibt es nicht (EU-Kommission, Auslegungsleitfaden).

Schnellladen: USB Power Delivery

Lädt ein Gerät mit mehr als 5 Volt, mehr als 3 Ampere oder mehr als 15 Watt, muss es den Standard USB Power Delivery (USB PD) unterstützen (EUR-Lex, RL 2022/2380, Anhang Ia). Hersteller dürfen zusätzlich eigene Schnellladeverfahren einbauen. Diese dürfen USB PD aber nicht ausbremsen: Mit jedem kompatiblen Ladegerät muss die volle USB-PD-Geschwindigkeit möglich sein – egal von welcher Marke (EU-Kommission, Auslegungsleitfaden).

Für dich heißt das: Ein gutes USB-C-Netzteil mit USB PD lädt Geräte verschiedener Hersteller schnell, wenn die Leistung passt.

Entbündelung: Gerät ohne Netzteil

Bietet ein Hersteller ein Gerät mit Ladegerät an, muss er dasselbe Gerät auch ohne Ladegerät anbieten. Du entscheidest also, ob du ein neues Netzteil brauchst (EU-Kommission, Auslegungsleitfaden). Die EU-Kommission rechnet damit, dass dadurch rund 980 Tonnen Elektroschrott pro Jahr wegfallen (EU-Kommission).

Das Kabel ist von der Entbündelung nicht erfasst. Ob ein Ladekabel beiliegt, entscheidet der Hersteller (EU-Kommission, Auslegungsleitfaden). Bis zum 28. Dezember 2026 will die Kommission prüfen, ob die Entbündelung auf Kabel ausgeweitet oder verpflichtend werden soll (EU-Kommission).

Piktogramm und Etikett: So liest du die Angaben

Auf der Verpackung siehst du zwei neue Kennzeichnungen (EUR-Lex, RL 2022/2380, Anhang Ia):

  • Piktogramm: zeigt, ob ein Ladegerät beiliegt oder nicht.
  • Etikett mit Ladeleistung: nennt zwei Werte in Watt – die Mindestleistung, die das Gerät zum Laden braucht, und die Höchstleistung, die für die maximale Ladegeschwindigkeit nötig ist. Steht zusätzlich „USB PD“ darauf, unterstützt das Gerät USB Power Delivery.

Beide Angaben müssen beim Verkauf gut sichtbar sein. Im Online-Shop müssen sie in der Nähe des Preises stehen (EU-Kommission, Auslegungsleitfaden).

Was das für deinen nächsten Kauf heißt

Beim Laptop lohnt der Blick aufs Etikett besonders, weil die nötige Leistung je nach Modell stark schwanken kann. USB PD ist bis 240 Watt spezifiziert (EU-Kommission, Auslegungsleitfaden).

Was als Nächstes kommt

Auch die Netzteile selbst werden vereinheitlicht. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2025/2052 für externe Netzteile gilt ab dem 14. Dezember 2028. Dann müssen Ladegeräte für Funkgeräte mindestens eine USB-C-Buchse haben, mit abnehmbarem Kabel funktionieren, an jedem Anschluss die unterstützte Leistung angeben und ein neues EU-Logo tragen (EU-Kommission).

Ein Bericht der EU-Kommission vom Juni 2026 hält es außerdem für machbar, die USB-C-Regeln auf weitere Geräte auszuweiten: unter anderem Smartwatches, Fitness-Tracker, smarte Brillen, VR-/AR-Headsets, private Drohnen und Gamecontroller (Rat der EU, Kommissionsbericht COM(2026) 329). Das ist bisher nur ein Bericht, noch keine geltende Pflicht.

Muss mein neues Handy ohne Ladegerät verkauft werden?

Nein. Der Hersteller muss es aber auch ohne Ladegerät anbieten, wenn er eine Variante mit Ladegerät verkauft. Du kannst wählen.

Gilt die USB-C-Pflicht auch für Smartwatches?

Derzeit nicht. Ein Bericht der EU-Kommission vom Juni 2026 hält eine Ausweitung für machbar, beschlossen ist sie noch nicht.

Darf ein Hersteller weiter eigene Schnellladetechnik nutzen?

Ja, aber nur zusätzlich. Mit jedem kompatiblen USB-PD-Ladegerät muss das Gerät die volle USB-PD-Geschwindigkeit erreichen.

Muss mein alter Laptop jetzt USB-C haben?

Nein. Die Pflicht gilt für Laptops, die seit dem 28. April 2026 neu auf den EU-Markt kommen.

Quellen

Stand: November 2026. Regeln und Fristen prüfen wir regelmäßig.